Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 deutlich gestiegen – auf über 18.000 Fälle. Doch nicht jede Insolvenz ist das Ende eines Unternehmens. Rechtsanwalt Daniel Blazek, Experte für Insolvenzrecht, erklärt im Interview, worauf es im Ernstfall ankommt – und warum das deutsche Recht mehr Chancen als Risiken bietet.
Herr Blazek, Pleiten sind derzeit wieder in den Schlagzeilen. Ist das Insolvenzrecht überfordert?
Nein, ganz im Gegenteil. Das deutsche Insolvenzrecht hat sich in den letzten Jahren stark modernisiert. Das Ziel ist heute klar die Sanierung vor Liquidation. Viele verbinden mit dem Begriff Insolvenz immer noch das endgültige Aus – dabei kann es der Beginn eines erfolgreichen Neuanfangs sein.
Die Zahlen steigen: Creditreform meldet 18.100 Unternehmensinsolvenzen für 2025. Was steckt dahinter?
Die Gründe sind vielfältig: gestiegene Energiepreise, Zinsen, Fachkräftemangel, zurückhaltender Konsum. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen leiden. Aber: Viele Insolvenzen sind auch Ausdruck einer gesunden Bereinigung – manche Geschäftsmodelle waren schlicht nicht mehr tragfähig.
Was unterscheidet denn eine Sanierung von einem klassischen Konkurs?
Ganz wesentlich ist: Bei einer Sanierung, z. B. über ein Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltung, bleibt das Unternehmen oft unter Kontrolle der Geschäftsführung. Es wird ein Plan ausgearbeitet, mit dem Gläubiger anteilig befriedigt und der Betrieb fortgeführt werden kann. Bei einem Konkurs hingegen übernimmt der Insolvenzverwalter und prüft, ob überhaupt noch eine Rettung möglich ist – oder ob die Liquidation notwendig wird.
Viele Unternehmer zögern aber mit dem Insolvenzantrag …
Richtig – und das ist gefährlich. Die Angst vor dem Stigma „Pleite“ führt oft dazu, dass erst zu spät reagiert wird. Dann ist der Handlungsspielraum gering. Wer frühzeitig professionelle Hilfe sucht, kann die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung erheblich steigern.
Was passiert, wenn gar kein Geld mehr da ist?
Dann kann das Insolvenzgericht den Antrag wegen „mangelnder Masse“ abweisen – das passiert inzwischen bei etwa 5.700 Fällen pro Jahr. Die Firma wird dann meist aus dem Handelsregister gelöscht, die Gewerbeerlaubnis erlischt, zumindest vorübergehend.
Gibt es Hoffnung für private Schuldner?
Absolut. Für Verbraucher gibt es das Verbraucherinsolvenzverfahren, oft als „Privatinsolvenz“ bezeichnet. Seit der Reform reicht eine Laufzeit von drei Jahren zur Restschuldbefreiung. Rund 100.000 Menschen pro Jahr nutzen diese Möglichkeit – ein wichtiges soziales Sicherheitsnetz.
Fazit?
Pleite ist nicht gleich Pleite. Insolvenz ist ein Instrument zur Sanierung – wenn man es richtig nutzt. Offenheit, frühzeitiges Handeln und professionelle Beratung sind entscheidend.
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