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Inkassodienst Klütz GmbH aus Hockenheim: Fragwürdige Zahlungsaufforderung gegenüber Redaktion von diebewertung.de

geralt (CC0), Pixabay
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Ein aktueller Vorgang rund um die Inkassodienst Klütz GmbH aus Hockenheim wirft erhebliche Fragen auf – insbesondere hinsichtlich der Zuordnung der geltend gemachten Forderung.

Die Redaktion von diebewertung.de erhielt eine Zahlungsaufforderung über 34,91 Euro (Aktenzeichen: AKT-2026-5404647247). Laut den im Online-Portal einsehbaren Daten soll die Forderung aus einer angeblich offenen Amazon-Bestellung stammen.

Konkrete Daten widersprechen der Forderung

Ein Blick in die Vorgangsdetails zeigt jedoch deutliche Ungereimtheiten:

  • Gläubiger: Amazon Deutschland S.à r.l.
  • Forderungsgrund: Warenlieferung / Bestellung
  • Rechnungsnummer: DEAEU202679926
  • Hauptforderung: 16,41 Euro
  • Inkassokosten: 15,00 Euro
  • Auslagenpauschale: 3,50 Euro
  • Gesamtforderung: 34,91 Euro

Besonders auffällig:
Die angebliche Lieferung soll laut System an die Adresse
„Am Torney 2a, 23970 Wismar“ erfolgt sein.

Damit wird klar: Diese Lieferung steht in keinem erkennbaren Zusammenhang zur Redaktion von diebewertung.de.

Keine Geschäftsbeziehung – dennoch Inkasso

Die Redaktion hat zu keinem Zeitpunkt eine entsprechende Bestellung getätigt oder eine Lieferung erhalten. Vielmehr wurde über das Unternehmen journalistisch berichtet – mehr nicht.

Dass dennoch eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde, lässt Zweifel an der internen Prüfung solcher Fälle aufkommen.

Sachbearbeitung ohne inhaltliche Prüfung?

Trotz Hinweis auf die offensichtlichen Widersprüche blieb eine inhaltliche Klärung bislang aus. Stattdessen wurde auf standardisierte Abläufe verwiesen:

  • Nutzung eines Online-Portals
  • Forderung nach „prüffähigen Nachweisen“
  • Androhung gerichtlicher Schritte
  • Hinweis auf mögliche SCHUFA-Einträge

Gerade vor dem Hintergrund der klar abweichenden Lieferadresse wirkt dieses Vorgehen mindestens fragwürdig.

Beweislast wird auf Betroffene verlagert

Besonders kritisch ist die Forderung, im Falle eines möglichen Identitätsmissbrauchs zunächst eine polizeiliche Anzeige vorzulegen. Ohne diesen Nachweis werde der Einwand nicht berücksichtigt.

Ein solches Vorgehen kehrt die übliche Logik um:
Nicht das Inkassounternehmen belegt die Forderung eindeutig – sondern der Betroffene soll seine Nichtverantwortlichkeit beweisen.

Klarstellung: Kein Zusammenhang mit diebewertung.de

Es wird ausdrücklich klargestellt:
Diese Forderung steht in keinerlei Zusammenhang mit der Tätigkeit von diebewertung.de. Es existiert weder ein Vertragsverhältnis noch eine Bestellung.

Die vorliegenden Daten deuten vielmehr auf eine fehlerhafte Zuordnung oder einen möglichen Datenmissbrauch hin.

Rechtliche Schritte eingeleitet

Aufgrund der fehlenden Klärung und der weiterhin aufrechterhaltenen Forderung sieht sich die Redaktion gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Fazit

Der Fall zeigt exemplarisch, wie problematisch automatisierte oder unzureichend geprüfte Inkassoprozesse sein können. Selbst bei offensichtlichen Widersprüchen wird offenbar zunächst an der Forderung festgehalten.

Verbrauchern ist daher dringend zu raten:
Inkassoforderungen immer genau prüfen – insbesondere dann, wenn Adressen, Beträge oder Sachverhalte nicht eindeutig zuordenbar sind.

 

1 Komment

  • Hallo zusammen, bei uns dasselbe Szenario unter dem Aktenzeichen AKT-2026-4318487543 – Die Bestellnummer in der Amazon-Rechnung ist laut Amazon eine Phantasie-Bestellnummer und ein Amazon-Konto auf den Vereinsnamen, wie er in der Rechnung steht, existiert nicht. Klickt man auf den Bezahl-Link im Portal von Kluetz, wird man zum Bezahldienst Mollie weitergeleitet und klickt man bei den Empfängerdaten auf Info, ist die Empfängerin eine uns unbekannte Inga Celmarauga mit einer dänischen BIC. Ich schließe aus, dass es die BIC von Mollie ist, weil es sich hierbei um einen niederländisches Bezahlanbieter handelt. Nichtsdestotrotz ist Kluetz hier vielleicht oder vielleicht auch nicht freiwillig an einer Betrugsmasche beteiligt und darüber hinaus laut Amazon nicht einmal berechtigt, Forderungseinzüge in deren Namen zu stellen, da Sie kein Vertragspartner sind. Ich stufe Kluetz damit als im höchsten Maße unseriös ein, da offenbar einfachste Kontrollmechanismen für berechtigte oder unberechtigte Forderungen versagen. Mein Tipp: Zahlungsverweigerung gegenüber dem Inkassounternehmen unmissverständlich klarmachen, auf gerichtlichen Mahnbescheid warten und widersprechen. Anders lernen sie es nicht.

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