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in Sachen AUDI

AutoPhotography (CC0), Pixabay
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Fast ein Jahr nachdem das sogenannte Audi-Verfahren am Landgericht München II für Schlagzeilen sorgte, wurden nun die ausführlichen Urteilsbegründungen veröffentlicht. Im Zentrum des Prozesses standen die Angeklagten Wolfgang H., Giovanni P. und Rupert S., die sich wegen des Vorwurfs des Betrugs zu verantworten hatten. Das Gericht, geführt von dem Vorsitzenden Richter Stefan Weickert der 5. Großen Strafkammer, spezialisiert auf Wirtschaftsdelikte, verhängte Freiheitsstrafen, die jedoch auf Bewährung ausgesetzt wurden. Während Wolfgang H. zu zwei Jahren verurteilt wurde, erhielten Giovanni P. und Rupert S. jeweils eine Strafe von 1 Jahr und 9 Monaten.

Das Urteil zeichnet sich durch seinen enormen Umfang aus, mit insgesamt 3.467 Seiten, wovon 1.023 Seiten den Text und 2.444 Seiten detaillierte Tabellen mit Informationen zu den betroffenen Fahrzeugen umfassen. Die umfassende Dokumentation spiegelt die Komplexität des Falls und die große Anzahl der betroffenen Fälle wider, bei denen es sich um insgesamt 94.924 tateinheitliche Betrugshandlungen handelt, in die Wolfgang H. und Giovanni P. verwickelt waren, und um 17.177 Fälle, die Rupert S. betrafen.

Die Angeklagten haben gegen das Urteil Revision eingelegt, wobei ihnen eine Frist von zwei Monaten zur Begründung ihrer Revision eingeräumt wird, gerechnet ab dem Tag der Urteilszustellung. Die endgültige Entscheidung über die Revision wird vom Bundesgerichtshof getroffen, was den nächsten Schritt in diesem aufsehenerregenden Rechtsfall darstellt.

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