Justiz

Impfschaden

WikiImages (CC0), Pixabay
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Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt eine Privatperson in einem Zivilprozess gegen den Hersteller eines Impfstoffes gegen das SARS-CoV-2-Virus. Die Klägerin behauptet, durch die Verabreichung des Vakzins habe sie einen Herzschaden erlitten. Außerdem leide sie seit der Impfung an Leistungseinbußen und Konzentrationsstörungen. Das Aktenzeichen lautet 2-12 O 264/22.

I.

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat den Termin zur mündlichen Verhandlung verlegt auf:

Freitag, den 07. Juli 2023, 10 Uhr, Raum 123, 1. Stock, Gebäude A.

Es sind keine Zeuginnen oder Zeugen geladen worden. Weitere Termine wurden bisher nicht bestimmt. Mit einem Urteil ist an diesem Tag noch nicht zu rechnen.

Die zuvor bestimmten Termine (15. März 2023 und 28. April 2023) wurden aufgehoben.

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