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Ignatova

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Die seit Jahren gesuchte „Kryptoqueen“ Ruja Ignatova muss sich – zumindest auf dem Papier – in Deutschland verantworten: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat eine umfangreiche Anklageschrift gegen die mutmaßliche Erfinderin der angeblichen Kryptowährung OneCoin vorgelegt. Ziel sei es auch, eine Verjährung der vorgeworfenen Straftaten zu verhindern, erklärte Oberstaatsanwalt Nowak.

600 Seiten, 17.500 Geschädigte, 57 Millionen Euro Schaden

Die Dimensionen sind gewaltig: Auf rund 600 Seiten listet die Anklage 17.500 Geschädigte auf. Für die Jahre 2015 und 2016 wird ein Gesamtschaden von 57 Millionen Euro beziffert. Die Ermittler werfen Ignatova vor, mit OneCoin ein System aufgebaut zu haben, das Anlegern hohe Renditen versprach – tatsächlich aber keine echte, öffentlich verifizierbare Blockchain besaß, sondern zentral gesteuert wurde.

Glanz, Glamour – und ein Phantom

Ignatova stilisierte sich zur „Kryptoqueen“, trat auf großen Bühnen vor Tausenden Anhängern auf und versprach den frühzeitigen Einstieg in „das nächste Bitcoin“. Hinter den Kulissen, so der Verdacht der Ermittler, habe jedoch ein klassisches Vertriebs- und Täuschungsmodell gestanden. Seit ihrem Untertauchen 2017 gilt sie als flüchtig; internationale Behörden fahnden nach ihr, in den USA steht sie seit 2022 auf der Liste der meistgesuchten Personen des FBI.

Juristische Weichenstellung

Mit der Anklage in Bielefeld wird die strafrechtliche Aufarbeitung in Deutschland auf eine neue Stufe gehoben. Das Gericht wird nun prüfen, ob es die Anklage zulässt und in welchem Umfang Verfahren geführt werden können. Parallel laufen in mehreren Ländern Ermittlungen zu OneCoin-Strukturen und Helfernetzwerken.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Für Geschädigte ist die Anklage ein wichtiges Signal:

  • Ansprüche dokumentieren (Verträge, Einzahlungsbelege, Korrespondenz) und Fristen im Blick behalten.

  • Keine „Rückhol-Services“ bezahlen: „Recovery“-Angebote sind häufig Zweitbetrug.

  • Bei Unsicherheit Rechtsberatung einholen, insbesondere zu Verjährungsfragen und zivilrechtlicher Durchsetzung.


Mit der Anklage gegen die „Kryptoqueen“ rückt ein Kapitel eines der größten Krypto-Skandale der vergangenen Dekade erneut in den Fokus. Ob und wann Ignatova selbst vor einem deutschen Gericht erscheinen wird, bleibt offen – die Weichen für eine Verfolgung sind nun gestellt.

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