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„Identitätsdiebstahl ist der neue Standardtrick im Online-Anlagebetrug“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu aktuellen BaFin-Warnungen

Frage: Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell gleich vor mehreren dubiosen Plattformen, darunter gruenfeld.ai, gruenfeld.cc und solvexiapro.com. Was haben diese Fälle gemeinsam?

Kerstin Bontschev: Gemeinsam ist allen, dass dort Bank- oder Finanzdienstleistungen ohne jede Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Hinzu kommt, dass sich die Betreiber fälschlich auf bekannte Firmen berufen oder Scheinadressen verwenden – etwa eine angebliche „Gruenfeld LLC“ in Atlanta. Im Fall solvexiapro.com wird sogar eine „Bank“ vorgetäuscht, die es gar nicht gibt. Hier reden wir von systematischem Identitätsdiebstahl, um Vertrauen zu erschleichen.

Frage: Welche rechtliche Bedeutung haben solche BaFin-Warnungen?

Kerstin Bontschev: Die Warnungen basieren auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Sie haben keine unmittelbare Sperrwirkung, aber sie sollen Verbraucher alarmieren. Sobald eine solche Meldung erscheint, steht fest: Das Unternehmen ist in Deutschland nicht lizenziert. Wer dort Geld investiert, handelt auf eigenes Risiko – und das bedeutet fast immer: Totalverlust.

Frage: Wie funktioniert der Identitätsdiebstahl in diesem Kontext konkret?

Kerstin Bontschev: Betrüger übernehmen Namen, Handelsregisternummern oder Logos real existierender Firmen oder erfinden Tochtergesellschaften. Für Anleger wirkt das täuschend echt, zumal professionelle Websites und gefälschte Dokumente eingesetzt werden. Selbst E-Mail-Adressen wie im Fall „kundenserviceweltsparen.de“ werden missbraucht, um Nähe zu bekannten Marken zu suggerieren. In Wahrheit haben die echten Firmen mit den Betrugsseiten nichts zu tun.

Frage: Was können Anleger tun, um nicht auf solche Angebote hereinzufallen?

Kerstin Bontschev: Zuerst: Prüfen, ob das Unternehmen in der BaFin-Datenbank gelistet ist. Zweitens: Misstrauen, wenn ausschließlich ausländische Konten oder Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Drittens: Niemals auf ungeprüfte Angebote reagieren, die per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienste wie WhatsApp verschickt werden. Und wichtig: Niemals von „zu gut, um wahr zu sein“-Versprechen blenden lassen.

Frage: Und wenn man bereits investiert hat?

Kerstin Bontschev: Dann gilt: Sofort Zahlungen einstellen, Beweise sichern und Strafanzeige erstatten. Parallel sollte man prüfen lassen, ob Rückforderungen über Banken oder Zahlungsdienstleister möglich sind. Gerade bei Überweisungen ins Ausland ist schnelles Handeln entscheidend, um Gelder vielleicht noch einzufrieren.

Frage: Ihr Fazit?

Kerstin Bontschev: Identitätsdiebstahl ist inzwischen der Standardtrick im Online-Anlagebetrug. Anleger sollten sich daher nie allein auf ein Impressum oder eine schicke Website verlassen. Seriosität prüft man nicht über Google, sondern über die offizielle BaFin-Datenbank. Wer das beherzigt, erspart sich viel Geld und Leid.

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