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IAK Vierte Immobilienfonds Köln GmbH & Co. Kölner Gewerbeimmobilien KG-Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 15217 eingetragenen IAK Vierte Immobilienfonds Köln GmbH & Co. Kölner Gewerbeimmobilien KG, Kaiser-Wilhelm-Ring 3 – 5, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 33694 eingetragene IAK Vierte Immobilienfonds Köln GmbH, Hahnenstr. 57, 50667 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Günther Kleinow, Hahnenstr. 57, 50667 Köln und Martin Bolle, Hahnenstr. 57, 50667 Köln ist am 17.02.2016, um 12:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Ries, Friedrichstraße 51, 42105 Wuppertal bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

72 IN 49/16
Amtsgericht Köln, 17.02.2016

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