Startseite Vorsicht Insolvenzen hww project GmbH & Co. KG – keine Insolvenz mangels Masse
Insolvenzen

hww project GmbH & Co. KG – keine Insolvenz mangels Masse

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Sondervermögen d. hww project GmbH & Co. KG, vormals vertreten durch d. HWW Personal GmbH, Schwerin, (AG Schwerin, HRB 9845), Träger d. Sondervermögens: Karsten Wellnitz, geboren am 27.06.1969, Staatsangehörigkeit: deutsch, Rudolf-Breitscheid-Straße 15, 19089 Crivitz
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 3388
– Schuldnerin –

Beschluss:

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Sondervermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 – 2
19053 Schwerin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

580 IN 498/20
Amtsgericht Schwerin – Insolvenzgericht – 10.03.2021

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Insolvenzen

Insolvenztag 4. Dezember 2025 – Immobiliensektor und Bauwirtschaft erneut im Fokus

Der 4. Dezember 2025 zeigt ein auffälliges Bild: Neben Dienstleistern und Gastronomie...

Insolvenzen

Insolvenztag 3. Dezember 2025 – Handwerk, Energiebranche und Dienstleistungen unter Druck

Der 3. Dezember 2025 zeigte erneut ein breites Spektrum an wirtschaftlichen Notlagen...

Insolvenzen

Insolvenzen vom 2. Dezember 2025 – Handel, Bau, Gastronomie und Dienstleistungen rutschen in die Krise

Der 2. Dezember 2025 brachte erneut einen breiten Querschnitt an Insolvenzanmeldungen aus...

Insolvenzen

Insolvenzen vom 1. Dezember 2025 – Metall, Energie, Dienstleistungen und Technik im Sog wirtschaftlicher Verwerfungen

Der 1. Dezember 2025 verdeutlichte erneut die Breite der aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten...