Verbraucherschutzinformationen

Hot Chips werden in Bayern verboten

Hans (CC0), Pixabay
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Die Unvorhersehbarkeit des Capsaicin-Gehalts in verschiedenen Chargen der Chips macht es für Verbraucher unmöglich zu erkennen, ob sie ein besonders hochkonzentriertes Produkt konsumieren. Daher werden die zuständigen Behörden in Bayern und Baden-Württemberg angewiesen, die „Hot Chips“ aus den Regalen zu entfernen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits vor dem Verzehr dieser Chips gewarnt, da die Folgen lebensbedrohlich sein können, insbesondere für Kinder, die empfindlicher auf die Schärfe reagieren. Zwei Mädchen mussten nach ihrer Teilnahme an der in sozialen Medien populären „Hot Chip Challenge“ sogar im Krankenhaus behandelt werden, nachdem sie akute Atemprobleme und Magenbeschwerden erlitten hatten. Diese Entscheidung zum Rückruf der Produkte ist somit aus gesundheitlicher Sicht absolut notwendig, um die Öffentlichkeit vor potenziell schwerwiegenden Gesundheitsrisiken zu schützen.

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