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Honorarberatung und Ausschließlichkeitsvertrieb – die Zukunft?

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Ja, der klassische Maklervertrieb und Strukturvertrieb ist politisch nicht mehr gewollt. Wenn der Staat aber die Honorarberatung will, dann muss der Staat die Rahmenbedingungen dafür schaffen, damit die beratenden Vermittler nicht zu Tausenden von Rechtsanwälten wegen einer abgeschlossenen Honorarvereinbarung abgemahnt werden. Die Honorarvereinbarung wiederum funktioniert bei der Abrechnung nur nach Zeitaufwand, der abzurechnen wäre. Provision gäbe es keine, wenn man so will, hätten wir dann in der Honorarberatung nur noch die Vermittlung von Nettoprodukten. Der Strukturvertrieb wäre somit nur noch im MLM Bereich vertreten, nicht mehr im Finanzbereich. Alternativ würde es wieder das geben, was es früher schon gab – den Ausschließlichkeitsvertrieb mit Angestelltenvertrag und allen Sozialleistungen eines Angestellten. Auch daran hat der Staat natürlich Interesse, denn es gibt dann tausende neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Sind wir doch mal ehrlich, viele Vermittler im Finanzbereich hangeln sich von Monat zu Monat finanziell durch. Viele sind bei ihrem Vertrieb verschuldet. Teilweise im guten fünf- und sechsstelligen Bereich. Altersvorsorge? Das ist oft ein Fremdwort für die Berater. Hätten wir noch die Maklerpools. Die könnten zum Teil sicherlich bleiben, müssten sich aber wandeln. Wandeln zu einem Unternehmen mit angestellten Maklern oder aber als Dienstleister für Honorarberater; dies zum Beispiel im Bereich des Provisionsfactorings. Das was Prismalife in den letzten Jahren versucht hat durchzusetzen (separate Kostenausgleichsvereinbarung), wird dann der übliche Weg sein. Viele Kunden werden einen Betrag von 500 Euro oder mehr nicht auf einmal bezahlen können, genau da kommt das  Provisionsfactoring ins Spiel. Möglicherweise steht die Finanzbranche vor dem größten Umbruch ihrer Geschichte mit der neuen Gesetzgebung zum Thema „Offenlegung der Provisionen“ als Diskussionspunkt. Schaun wir mal!

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