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Honorarberatung

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Der Honorarberater soll Verbraucher unabhängig von den Anbietern gegen Honorar über alle Finanzprodukte beraten. Für eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung schlägt das BMELV eine Reihe von Eckpunkten vor.

Die Honorarberatung soll nach dem Eckpunktepapier als Alternative zum Provisionsmodell zur Verfügung stehen und für Versicherungen, Geldanlagen und Darlehen gesetzlich verankert werden.
Dem Verbraucher muss im Beratungsgespräch klar sein, mit wem er es im Gespräch zu tun hat:

Mit einem Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert und für den die Beratung eine notwendige Vorstufe darstellt oder mit einem unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung lebt (Honorar) und der Finanzprodukte entweder überhaupt nicht verkauft oder hieran nichts verdient.
Zur besseren Unterscheidbarkeit und Verlässlichkeit soll ein Berufsbild des Honorarberaters geschaffen und rechtlich verankert werden. Eine umfassende Regelung der Honorarberatung wird die Bundesregierung so bald wie möglich gesetzlich umsetzen.

„Meist sind nicht die Berater das Problem, sondern falsche Vorgaben aus den Chefetagen der Banken.“, sagte Bundesministerin Aigner mit Blick auf interne Anreizsysteme und den hohen Vertriebsdruck in einigen Banken: „Manche Banken haben aus ihren Fehlern wenig gelernt und leisten sich weiterhin gravierende Versäumnisse. Einige Institute glauben wohl immer noch, sie könnten die Wünsche ihrer Kunden ignorieren. Es kann nicht sein, dass gerade in Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen werden. Besonders alarmierend ist es, wenn Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben nicht kennen. Ich fordere die Kreditinstitute auf, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen.“

Mehr Transparenz bei Finanzprodukten: Entwurf einer neuen EU-Finanzmarktrichtlinie
Am 20. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Novellierung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) veröffentlicht. Darin ist vorgesehen, dass eine Bank (oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen) den Kunden darüber informieren muss, ob sie auf unabhängiger Grundlage berät oder nicht. Falls die Bank angibt, auf unabhängiger Grundlage zu beraten, muss sie der Beratung eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Produkten zugrunde legen und darf keine Zuwendungen (Provisionen, Kickbacks) von Anbietern oder Dritten annehmen.

Das BMELV begrüßt diesen Entwurf, der zu mehr Transparenz beiträgt, ob eine unabhängige Beratung erfolgt oder nicht.

Quelle:BMELV

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