Startseite Allgemeines Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung von einer Genehmigung des Beitritts der RWE Nuclear GmbH zu den für das Kernkraftwerk Lingen erteilten atomrechtlichen Genehmigungen und Entlassung der Kernkraftwerk Lingen GmbH aus der atomrechtlichen Verantwortung für das Kernkraftwerk Lingen nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes
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Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung von einer Genehmigung des Beitritts der RWE Nuclear GmbH zu den für das Kernkraftwerk Lingen erteilten atomrechtlichen Genehmigungen und Entlassung der Kernkraftwerk Lingen GmbH aus der atomrechtlichen Verantwortung für das Kernkraftwerk Lingen nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes

geralt (CC0), Pixabay
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Land Niedersachsen

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
von einer Genehmigung des Beitritts der RWE Nuclear GmbH
zu den für das Kernkraftwerk Lingen
erteilten atomrechtlichen Genehmigungen und Entlassung
der Kernkraftwerk Lingen GmbH
aus der atomrechtlichen Verantwortung für das Kernkraftwerk Lingen
nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes

Vom 21. November 2022

Gemäß den §§ 15 Absatz 3 Satz 2, 17 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Satz 3 der Atomrechtlichen Verfahrensordnung, wird darauf hingewiesen, dass im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den Tageszeitungen:

Lingener Tagespost
Meppener Tagespost
Grafschafter Nachrichten

in den jeweiligen Ausgaben vom 14. Dezember 2022 der verfügende Teil der vom Nieder­sächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 5. August 2022 erteilten Genehmigung des Beitritts der RWE Nuclear GmbH zu den für das Kernkraftwerk Lingen erteilten atomrechtlichen Genehmigungen und Entlassung der Kernkraftwerk Lingen GmbH aus der atomrechtlichen Verantwortung für das Kernkraftwerk Lingen nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes und die Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht werden.

Hannover, den 21. November 2022

Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Im Auftrag
Jaeger

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