Startseite Allgemeines Umwelt Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes – Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG)
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Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes – Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG)

jplenio (CC0), Pixabay
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Land Baden-Württemberg

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über die Erteilung einer Genehmigung
für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II)
der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)
nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG)

Vom 4. April 2023

Die Erteilung dieser Genehmigung wird

im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 28. April 2023

sowie in den örtlichen Tageszeitungen

Heilbronner Stimme (Hauptausgabe)
Ludwigsburger Kreiszeitung (Gesamtausgabe)

jeweils in einer der Ausgaben vom 2. Mai 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Stuttgart, den 4. April 2023

UM3-4651-1594/​3

Ministerium
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg

Im Auftrag
Hagmann

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