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BeiDie RedaktionDienstag, 03.03.2026
Wenn im Schreiben über die Rückforderung steht
„Die Geschäftsführung ist gehalten, diese Ausschüttungen zum Wohle des Gesellschaftsvermögens und damit auch für die stillen Gesellschafter zurück zu fordern.“
, wieso soll das zum Wohle der stillen Gesellschafter sein? Die Gesellschaft ist pleite, das Geld ist so oder so weg und die zurückgezahlten Ausschüttungen würden einem Insolvenzverwalter als Honorar überwiesen werden. Ist die Rückzahlungsaufforderung eigentlich rechtlich bindend?