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HGW Immobilien GmbH- vertreten durch Harald Hosch- Ablehnung der Insolvenz Mangels Masse

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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGW Immobilien GmbH, Leitzstr. 45, 70469 Stuttgart (AG Stuttgart, HRB 264364), vertreten durch: Harald Hosch, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Klaus Bader, Grünbauerstr. 15, 81479 München,  wurde mit Beschluss vom 1. September 2016 gem. § 26 InsO mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Dieser Beschluss kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, wenn dieser nicht verkündet wird, mit dessen Zustellung. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird.

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