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Ab dem heutigen Tage gibt es für Internethändler eine neue wichtige Informationspflicht zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Das VSBG wurde in Umsetzung der EU-Richtlinie über „die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ bereits im April 2016 in Deutschland eingeführt. Sinn dieses Gesetzes ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmer und Verbraucher zu stärken und durch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung, aufwendigen Gerichtsverfahren vorzubeugen.

Zudem soll das Vertrauen in den Online-Handel gestärkt und grenzüberschreitender Handel innerhalb Europas vereinfacht werden. Bereits im letzten Jahr trat eine Regelung in Kraft, die eine Verpflichtung für Online Händler vorsieht, einen Verweis bzw. Link zur Online-Schlichtungs-Plattform „OS-Plattform“ bereitzustellen. Diese Informationspflicht besteht unabhängig von der ab dem 01.02.2017 geltenden Verpflichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Auch die kommenden Änderungen sollen den Verbraucherschutz in den Vordergrund rücken. Mehr Verbraucherschutz ist wichtig, aber jede Wette, dass jetzt schon wieder dutzende Abmahnanwälte in den Startlöchern stehen, um aus dem heutigen Tage ein Geschäft für sich zu machen.

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