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Heizungsgesetz

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesregierung hat im Rahmen des umstrittenen „Heizungsgesetzes“ einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet, der am Gebäudeenergiegesetz anknüpft. Bürger und Gewerbetreibende sollen Klarheit über zukünftige Wärmeversorgung vor Ort erhalten. Die Wärmeplanung wird flächendeckend in allen Bundesländern zur Pflicht: Städte ab 100.000 Einwohnern müssen bis Juli 2026 Pläne vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden bis Juli 2028. Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern haben flexiblere Vorgaben, und benachbarte Gemeinden können kooperieren.

Die Gesetzgebung zur Wärmeplanung ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz verknüpft. Beide Gesetze zielen darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2030 auf 50 Prozent und bis 2045 auf Klimaneutralität zu erhöhen.

Das „Heizungsgesetz“ fordert ab 2024 in Neubaugebieten eine Mindestnutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neu installierte Heizungen. Diese Regelung betrifft vorerst nur Neubauten. Die Wärmepläne der Kommunen sollen für bestehende Gebäude eingesetzt werden. Die Pläne nutzen bereits vorhandene Daten von Behörden, Versorgern und Schornsteinfegern und werden mit 500 Millionen Euro gefördert. Kritik kommt vom Städte- und Gemeindebund, der Bauindustrie und dem Energieverband BDEW bezüglich verkürzter Fristen und Biomassebeschränkungen. Der Eigentümerverband Haus & Grund fordert stärkere Verbraucherrechte für Fernwärmekunden.

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