Startseite Allgemeines Heizkosten:Schlag für Vermieter
Allgemeines

Heizkosten:Schlag für Vermieter

Teilen

Der BGH hat entschieden, das es nicht zulässig ist, dem Mieter die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden.

Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen könne zu Ungerechtigkeiten führen, weil dafür nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei, so die Richter. „So müsste ein Mieter, der in einem strengen Winter dort wohnt, unter Umständen nur die Heizkosten für den milden Winter im Jahr zuvor bezahlen – und umgekehrt“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung.Eine Mieterin aus Kelkheim/Taunus hatte eine pauschale Nachzahlung von 3.000 Euro verweigert, weil der Vermieter die Heizkosten in dem teilweise leerstehenden Haus aus ihrer Sicht einseitig auf sie abgewälzt hatte. Der Vermieter hatte die Kosten nach den Vorauszahlungen berechnet, die er an den Energieversorger vorausbezahlt hatte, nicht aber nach dem tatsächlichen Verbrauch.Das berichtet RTL auf seinem Online-Portal.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Weltpolitik als Puppenbühne? Wenn Bomben fallen und Bildungsreden gehalten werden

Während im Nahen Osten Raketen starten, Drohnen sirren und Schulen in mehreren...

Allgemeines

Israel schließt Übergänge im Westjordanland – Siedlergewalt nimmt im Schatten des Iran-Kriegs zu

Im Zuge des Krieges zwischen den USA, Israel und dem Iran hat...

Allgemeines

Insolvenz:Sanos Group GmbH

3605 IN 1395/26 | In dem Verfahren über den Antrag Sanos Group...

Allgemeines

nsolvenz:Natulis Group AG

3608 IN 1387/26 | In dem Verfahren über den Antrag Natulis Group...