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Hawaii ade – Wenn der Mietwagen-Stau den Aloha-Traum platzen lässt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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OLG Frankfurt urteilt: Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Gate

Wer um 6:45 Uhr von Hamburg nach Hawaii abfliegen will, sollte vielleicht nicht erst um 4:00 Uhr morgens mit dem Mietwagen aus Kiel losfahren – dachte sich auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und erteilte einer Urlauberin eine juristische Nachhilfestunde in Zeitmanagement.

Die Globetrotterin hatte große Pläne: Sonne, Strand, Ukulele. Stattdessen gab’s Vollsperrung, Stau – und später ein Urteil. Denn sie verpasste ihren Flieger und wollte danach von ihrer Reiserücktrittsversicherung satte 9.000 € ersetzt bekommen. Die winkte ab – und das zu Recht, wie nun das OLG entschied.

🧭 Plan war gut – aber nicht staufest

Zugegeben: 4:00 Uhr losfahren für einen 6:45 Uhr-Flug klingt sportlich, aber vielleicht auch mutig – je nachdem, wie man’s dreht. Die Klägerin verließ sich darauf, dass norddeutsche Straßen um diese Uhrzeit wie leergefegt sind. Leider hatte sich ein Unfall inklusive Vollsperrung in ihren Reiseplan eingeschlichen – wie unhöflich!

Das Ergebnis: Zwei Stunden Stillstand, Flughafenankunft um 6:30 Uhr, Boarding vorbei, Aloha dahin.

🧑‍⚖️ Gericht: „Wer reisen will, muss auch puffern!“

Die Richter zeigten zwar Verständnis – aber auch klare Kante. „Unvermeidbar“ sei das Ganze nämlich nicht gewesen. Anders gesagt: Wer ernsthaft glaubt, morgens zur Rush-Hour quer durchs Land jetten zu können, ohne ein bisschen Zeitpuffer einzuplanen, habe seine Reiselust nicht ganz mit der Realität abgeglichen.

Die Empfehlung des Gerichts klingt fast wie aus dem Handbuch für Flughafen-Neulinge: Zwei bis drei Stunden vor Abflug am Airport – damit auch mal ein Stau oder eine extralangsame Sicherheitskontrolle kein Desaster wird. Oder in Juristensprache: „Ein minimaler Zeitpuffer hätte genügt, um der Vollsperrung zuvorzukommen.“

🚗 Mietwagen-Missgeschick und Mini-Puffer-Desaster

Besonders pikant: Die Klägerin nutzte einen Mietwagen – inklusive Rückgabeprozedere – und rechnete exakt zwei Stunden bis zum Abflug. Selbst das Gericht fand: ein Sicherheitsmindestmaß an Reisezeit sei hier eindeutig unterschritten. „15 Minuten mehr hätten gereicht“, so der freundliche Hinweis vom Senat. Autsch.

🧾 Fazit: Puffer ist kein Luxus – sondern Pflicht

Der Urlaub fiel aus, die Reiserücktrittsversicherung zahlte nicht, und der Richter machte’s nochmal deutlich: Wer das Abenteuer Reise plant, muss vorher das Abenteuer Anreise überleben – mit Stau, Schlaglöchern und Schlangen vorm Check-in.

Die Klägerin nahm’s am Ende sportlich: Nach dem gerichtlichen Hinweis zog sie ihre Berufung zurück. Bleibt zu hoffen, dass sie beim nächsten Flug etwas früher losfährt – oder vielleicht doch mal die Bahn ausprobiert. Oder wenigstens einen Plan B. Oder C.


Kurzversion für Eilige:
Tipp vom OLG Frankfurt: Wer den Flug verpasst, weil er sich ohne Zeitpuffer in den Berufsverkehr stürzt, darf sich nicht wundern, wenn die Versicherung sagt: „Tja, selbst schuld.“


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