Startseite Allgemeines Haustürgeschäfte
Allgemeines

Haustürgeschäfte

Teilen

Verträge, die bei einem Vertreterbesuch zu Hause, auf einer Kaffeefahrt oder beim Ansprechen auf öffentlichen Plätzen abgeschlossen werden, werden juristisch als „Haustürgeschäfte“ bezeichnet.

Bei Haustürgeschäften in privaten Wohnungen werden die Verbraucher oftmals von dem Vertreter, der meist ohne Termin klingelt, regelrecht überrumpelt. Ihre Unterschrift geben viele, ohne ausreichend informiert zu sein oder Preise verglichen zu haben. In den meisten Fällen möchten sie einfach den Vertreter schnellstmöglich wieder loswerden. Hier gibt es dann ein besonderes Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Bitte nicht vergessen, den Rücktritt vom Vertrag immer per Einschreiben versenden, und auch daran denken, wenn die eine Einzugsermächtigung unterschrieben haben, zur Bank gehen und diese stoppen. Ihr freundlicher Bankberater hilft ihnen dabei.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin warnt vor betrügerischen Finanzplattformen – Identitätsdiebstahl und unerlaubte Geschäfte nehmen zu

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den vergangenen Wochen erneut eine...

Allgemeines

Trump vs. Minnesota: Wenn Tweets zur Außenpolitik werden

Minnesota, Land der 10.000 Seen – und aktuell auch 10.000 Gründe, die...

Allgemeines

College Football Playoff: Indiana überrascht – Diskussion um Alabama spitzt sich zu

Die reguläre College-Football-Saison ist vorbei, die Titel der Conference Championships sind vergeben...

Allgemeines

EU verhängt 140-Millionen-Dollar-Strafe gegen Elon Musks X wegen Verstoßes gegen digitale Inhaltsregeln

Die EU hat dem sozialen Netzwerk X, ehemals Twitter und im Besitz...