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Haschmich in Luxemburg

NickyPe (CC0), Pixabay
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In Luxemburg wird es zukünftig erlaubt sein, eine kleine Menge Cannabis für den Freizeitgebrauch zu Hause anzubauen und zu konsumieren. Das Parlament des Landes hat mit 38 Ja- und 22 Nein-Stimmen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Pro Haushalt dürfen vier Cannabis-Pflanzen aus Samen angebaut werden. Der persönliche Konsum zu Hause ist erlaubt, aber in der Öffentlichkeit bleibt der Konsum und Besitz von Cannabis verboten.

Die Justizministerin Sam Tanson (Grüne) sagte in der Abgeordnetenkammer, dass die Drogenpolitik, die seit 50 Jahren verfolgt wurde, ein Misserfolg war. Mit diesem Gesetz sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor verunreinigtem Cannabis geschützt und der Drogenhandel bekämpft werden.

Die Geldstrafe für den Besitz von Cannabis in der Öffentlichkeit wird bei einer Menge von bis zu drei Gramm auf 25 bis 500 Euro reduziert. Bei mehr als drei Gramm droht ein Strafverfahren mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von 2.500 Euro. Das Anpflanzen von vier Pflanzen pro Haushalt ist nur erlaubt, wenn sie von außen nicht sichtbar sind.

Das Gesetz wurde von der oppositionellen Christlich-Sozialen Volkspartei scharf kritisiert. Sie behaupteten, dass weder der Schwarzmarkt verschwinden noch der Konsum eingeschränkt werde. Luxemburg verstoße mit diesem Gesetz gegen internationale Konventionen.

Die Erlaubnis zum privaten Anbau und Konsum ist nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer umfassenderen Freigabe von Cannabis. In einem zweiten Schritt sollen staatlich kontrollierte Produktionsketten und ein staatlich kontrollierter Verkauf von Cannabis entwickelt werden.

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