Der frühere Filmproduzent Harvey Weinstein ist am Mittwoch erneut vor Gericht erschienen, diesmal im Rahmen einer Vorverhandlung zu seinem bevorstehenden zweiten Strafprozess in New York. Das Verfahren gilt als Neuauflage seines ursprünglichen Prozesses von 2020, dessen Urteil im April 2024 von einem Berufungsgericht wegen Verfahrensfehlern aufgehoben wurde.
Rückblick: Gericht erkennt Verfahrensfehler
Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates New York hatte im Frühjahr 2024 entschieden, dass im ursprünglichen Verfahren 2020 Zeugenaussagen zugelassen wurden, die nicht direkt mit den damaligen Anklagepunkten zu tun hatten. Aufgrund dieser „irrelevanten“ Zeugenaussagen wurde das Urteil aufgehoben – ein juristisch bedeutsamer Schritt, der dem prominenten Fall neue Dynamik verleiht.
Neue Anklage, altbekannte Vorwürfe
Im neuen Prozess wird Weinstein unter anderem der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung in drei Fällen beschuldigt. Die Anschuldigungen stammen von drei Frauen: Zwei berichten, dass Weinstein 2006 gegen ihren Willen Oralverkehr erzwang, eine weitere wirft ihm Vergewaltigung im Jahr 2013 vor. Eine der Frauen ist neu im Verfahren und war im ersten Prozess nicht Teil der Anklage.
Verfahrensstart Mitte April – Prozessdauer bis zu sechs Wochen
Richter Curtis Farber gab bekannt, dass die Geschworenen-Auswahl am Dienstag (15. April 2025) beginnen soll. Der eigentliche Prozess könnte vier bis sechs Wochen dauern. Laut Medienberichten erschien Weinstein, der in einem Rollstuhl sitzt und seit Jahren unter mehreren gesundheitlichen Problemen leidet, persönlich zu der Vorverhandlung.
Zu seinen bekannten Erkrankungen zählen u. a. Knochenmarkkrebs, Diabetes, Herzprobleme, Schlafapnoe und chronische Rückenschmerzen. In früheren Aussagen betonte Weinstein, er „halte nur noch durch, weil [er] Gerechtigkeit für sich wolle.“
Zeugenaussagen, Streit um Beweise und Verfahrensdetails
Ein Streitpunkt ist derzeit die Aussage einer Bezirksstaatsanwältin, die 2020 ein Gespräch mit einer der neuen Klägerinnen geführt haben soll. Die Verteidigung erwägt, die Juristin als Zeugin zu laden, da sie in ihren Notizen möglicherweise Widersprüche zu früheren Aussagen dokumentiert hat. Sollte dies nicht geklärt werden, drohen Verzögerungen im Prozessbeginn um bis zu 60 Tage.
Außerdem hat Richter Farber entschieden, dass die Klägerin in ihrer Aussage das Wort „Gewalt“ verwenden darf, um das mutmaßliche Verhalten Weinsteins zu beschreiben – eine Änderung gegenüber dem ersten Verfahren, wo solche Begriffe untersagt waren.
Weinstein weiterhin in Haft – Kalifornisches Urteil bleibt bestehen
Obwohl das ursprüngliche New Yorker Urteil aufgehoben wurde, bleibt Weinstein wegen eines anderen Vergewaltigungsurteils aus Kalifornien in Haft. Dort war er zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden. In New York war er 2020 zu 23 Jahren verurteilt worden, was nun neu verhandelt wird.
Der Fall Weinstein gilt bis heute als Auslöser und Symbolfall der #MeToo-Bewegung. Die anstehenden Aussagen könnten erneut intensive öffentliche Debatten über Machtmissbrauch, Glaubwürdigkeit von Opferaussagen und den Umgang mit sexualisierter Gewalt im Justizsystem anstoßen.
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