Startseite Allgemeines Hansa Wohn-und Gewerbebau GmbH & Co.KG-Insolvent
Allgemeines

Hansa Wohn-und Gewerbebau GmbH & Co.KG-Insolvent

Teilen

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hansa Wohn-und Gewerbebau GmbH & Co.KG d.vertr. d. pers.haftende Gesellschafter:Hansa BauConceptVerwaltungsGmbH, Stade d.vertr.d. Antragstellerin Nieds.Landesamt für Bau und Liegenschaften Hannover, Harburger Straße 185, 21680 Stade (AG Tostedt, HRA 100846), ist am 13.12.2017 um 12:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040-650 52 59-0, Fax: 040-650 52 59-59, E-Mail: mail2@muenzel-boehm.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

 

Amtsgericht Stade, 13.12.2017

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Gespräch mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden zu den aktuellen BaFin Warnungen

Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin hat zuletzt gleich mehrere Maßnahmen gegen Anbieter...

Allgemeines

„Meine Heldin“: George Clooney trauert um seine an Krebs verstorbene Schwester Ada

Hollywood-Star George Clooney trauert um seine große Schwester. Adelia „Ada“ Zeidler ist...

Allgemeines

Verstöße gegen Geldwäschevorgaben: BaFin verhängt Bußgelder gegen die Reisebank AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Reisebank AG zwei Bußgelder...

Allgemeines

Mängel bei Geldwäschekontrollen: BaFin verhängt Bußgelder gegen Payone

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Payone GmbH mit Sitz...