Startseite Allgemeines Handelsplattformen hashtrade.pro, equity-broker.co und prgntrade.co: BaFin ermittelt gegen Xertz Consulting Inc.
Allgemeines

Handelsplattformen hashtrade.pro, equity-broker.co und prgntrade.co: BaFin ermittelt gegen Xertz Consulting Inc.

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Handelsplattformen hashtrade.pro, equity-broker.co und prgntrade.co: BaFin ermittelt gegen Xertz Consulting Inc.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Xertz Consulting Inc., Dominica, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Xertz Consulting Inc. betriebenen Webseiten hashtrade.pro, equity-broker.co und prgntrade.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Weiteren Hinweisen zufolge ist das Unternehmen zudem verantwortlich für die passwortgeschützte Internetpräsenz equity-broker.cc. In der Vergangenheit ist die Xertz Consulting Inc. darüber hinaus mit den Seiten paragon-finance.io, paragon-finance.cc und hashtrade.io in Erscheinung getreten. Unter paragon-finance.io sind Anlegern zwei vorgebliche Geschäftsadressen des Anbieters in der Schweiz genannt worden.

Die BaFin verfügt zudem über Anhaltspunkte, wonach die Xertz Consulting Inc. unter Verwendung der Firmierung Equity-Broker Aktiengesellschaft in die Geschäftsabwicklung der WillamPartners Company einbezogen ist. In diesem Zusammenhang wird eine „Zertifikatsgenehmigung“ der BaFin verwendet, in der die Equity-Broker Aktiengesellschaft als „Aussteller“ eines Wertpapierprospektes genannt wird. Die BaFin stellt klar, dass sie solche Genehmigungen nicht ausstellt; es handelt sich um eine Fälschung. Eine entsprechende Warnmeldung ist am 20. April 2021 auf der Homepage der BaFin veröffentlicht worden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche, um Betrug zu vermeiden. Die BaFin hat bereits mehrfach vor betrügerischen Aktivitäten von internationalen Handelsplattformen gewarnt, unter anderem im August und Dezember 2018 sowie im Mai 2020.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

US-Kongress einigt sich auf Kompromiss – Shutdown vorerst abgewendet

In letzter Minute haben sich Demokraten, republikanische Senatoren und das Weiße Haus...

Allgemeines

Trump droht Kanada mit Flugzeug-Zertifizierungsstopp und 50-Prozent-Strafzöllen

In einer neuen Eskalation des Handelsstreits mit Kanada hat US-Präsident Donald Trump...

Allgemeines

USA: Video-Krieg zwischen Aktivisten und Behörden eskaliert nach tödlichen ICE-Schüssen

Nach zwei tödlichen Polizeieinsätzen in Minnesota, bei denen US-Einwanderungsbeamte (ICE) zwei US-Bürger...

Allgemeines

UFOs, Blizzard und Bibber-Alarm: Die USA frieren – und Trump macht das Wetter verantwortlich

In den USA geht es aktuell heiß her – also, meteorologisch gesehen...