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Handelsplattform simplexp.de: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen der „SimpleXP“

Hans (CC0), Pixabay
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Handelsplattform simplexp.de: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen der „SimpleXP“

Der Inhalt auf der Website simplexp.de rechtfertigt die Annahme, dass die angeblich in der Bockenheimer Landstraße 33, 60325 Frankfurt am Main, bzw. Neue Mainzer Str. 43, 60311 Frankfurt am Main, ansässigen Betreiber der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Die Internetseite der „SimpleXP“ ist nahezu identisch mit den ebenfalls ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Handelsplattformen unter euaktien.de, euschild.de, wsxp.de und kryptoinv.de.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Handelsplattform simplexp.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.
Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.

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