Startseite Allgemeines Handelsplattform kingdom-investments.io: BaFin ermittelt gegen die A.K.P.U Group LLC
Allgemeines

Handelsplattform kingdom-investments.io: BaFin ermittelt gegen die A.K.P.U Group LLC

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die A.K.P.U Group LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. In einer früheren Version der Seite kingdom-investments.io ist als verantwortlicher Betreiber vor Kurzem noch die Gesellschaft Bright Space Ltd., Seychellen, aufgeführt worden, die ebenso wenig im Besitz der oben genannten Erlaubnis ist. Beide Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Wie der BaFin zudem bekannt geworden ist, wurden bzw. werden (ehemalige) Kunden der Plattform investkingdom.co an kingdom-investments.io weitervermittelt. In diesem Zusammenhang ist die BaFin ebenfalls auf die Website kims-ltd.co aufmerksam geworden. Besucher dieser Seite werden von dort weitergeleitet auf die Website kims-ltd.co.uk der Gesellschaft Kingdom Investments Management Limited, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registriert ist. Es liegen jedoch keine Anhaltspunkte vor für eine tatsächliche Zusammenarbeit der Kingdom Investments Management Limited mit den Betreibern der Plattform kingdom-investments.io oder der Seite kims-ltd.co; vielmehr dürfte es sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Kingdom Investments Management Limited handeln. Die FCA warnt auf ihrer Website davor, dass ein Klon der Kingdom Investments Management Limited tätig ist. In diesem Kontext werden von der FCA explizit die Seiten investkingdom.net und investkingdom.co genannt.

Die Inhalte auf der Website kingdom-investments.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vora

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Google Urteil

Google hat Berufung gegen ein richtungsweisendes Urteil eines US-Bezirksgerichts eingelegt, das dem...

Allgemeines

Indiens Astrotourismus boomt: Sternenjäger zieht es raus aus der Stadt

Mitten in der kalten Winternacht, rund 200 Kilometer von Neu-Delhi entfernt, versammeln...

Allgemeines

Kommentar zu einem anonym versandten Dokumentenpaket rund um das Unternehmen Cannerald

Zunächst zur Klarstellung: In unserer Redaktion erhalten wir wöchentlich zahlreiche Hinweise und...

Allgemeines

OLG Hamm: Immobilienmakler haften bei unzureichender Risikoaufklärung bei Bauträgerprojekten

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass auch Immobilienmakler für Schäden haften können,...