Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Angeklagten abgelehnt, der wegen Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und Waffendelikten zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25. Juni 2024 nun rechtskräftig.
Was war passiert?
Am 4. November 2023 entführte der Mann seine vierjährige Tochter aus der Wohnung der Kindsmutter in Stade – unter Einsatz einer geladenen Schusswaffe. Anschließend fuhr er zum Hamburger Flughafen, bewaffnet mit Pistole und Messern, und forderte die Ausreise in die Türkei.
Um seine Forderungen zu unterstreichen, warf er Brandsätze, gab Warnschüsse ab und trug eine selbstgebaute Sprengstoffwesten-Attrappe. Als klar wurde, dass seine Forderungen nicht erfüllt würden, konnte die Polizei die Tochter am folgenden Nachmittag unversehrt zurückbringen. Der Flughafenbetrieb war währenddessen komplett lahmgelegt.
BGH: Kein Rechtsfehler erkennbar
Der Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein – ohne Erfolg. Der BGH stellte fest, dass das Landgericht die Tatbestände korrekt gewürdigt hatte und keine Rechtsfehler vorlagen.
Hintergrund zur Rechtslage
Nach § 239b StGB wird Geiselnahme mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet. In diesem Fall fiel die Strafe mit zwölf Jahren deutlich höher aus – insbesondere wegen der Gewaltanwendung und Bedrohungen.
Fazit: Das Urteil ist jetzt rechtskräftig – und der Täter muss die lange Haftstrafe antreten.
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