Im Insolvenzverfahren 3611 IN 11228/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26. November 2025 wichtige Sicherungsmaßnahmen gegen die HaMa Berlin Realitäten GmbH & Co. Weserstraße 15 KG angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Zimmerstraße 16, 10969 Berlin, tätig im Immobilienhandel, hatte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.
Vertreten wird die Schuldnerin durch die persönlich haftende Gesellschafterin HaMa Berlin Realitäten GmbH, deren Geschäftsführer Nikolaus Ziegert ist. Zuständig ist das Registergericht Potsdam (HRA 6451).
Gericht stoppt Vollstreckungsmaßnahmen
Um weitere Nachteile für die Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern, untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt
Friedemann Ulrich Schade, Pariser Platz 4A, 10117 Berlin, bestellt.
Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des Verwalters über ihr Vermögen verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe,
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das Vermögen zu sichern und zu erhalten,
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die finanzielle Lage zu überwachen,
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und zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Er ist ermächtigt, ein Sonderkonto einzurichten, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen
Alle Schuldner der HaMa Berlin Realitäten KG wurden verpflichtet, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die kontoführenden Banken müssen diesem umfassend Auskunft erteilen.
Der Verwalter wurde außerdem beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an Drittschuldner vorzunehmen und den Nachweis darüber zu führen.
Umfassende Einsichtsrechte und Kontrolle
Rechtsanwalt Schade erhält Zugang zu sämtlichen Geschäftsräumen, Unterlagen und Buchhaltungsdaten der Schuldnerin. Diese ist verpflichtet, alle relevanten Dokumente vorzulegen sowie Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich sind.
Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung
Die Veröffentlichung des Beschlusses im elektronischen Informationssystem bleibt mindestens für die Dauer der Anordnung gespeichert. Wird das Verfahren eröffnet, erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens eine Löschung.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Zuständig für die Einlegung ist:
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung – je nachdem, was zuerst eintritt.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, jedoch nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (qualifizierte elektronische Signatur oder sicherer Übermittlungsweg). Eine einfache E-Mail genügt nicht.
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