Es war durchaus ein politisch motivierter Prozess der da gegen den Hallenser OB Wiegand in den letzten Jahren geführt wurde. Wiegand gehört keiner Partei an, deshalb ist er nahezu bei allen Parteien im Hallenser Stadtrat unbeliebt. Für die Bürger sicherlich ein gutes Zeichen, denn in den Ruf parteipolitischen Klüngel durchzuführen dürfte Wiegand sicherlich selten kommen. Logisch muss man dann anders versuchen dem OB das Leben schwer zu machen. Zum Beispiel durch den Vorwurf der Untreue, weil Wiegand Mitarbeiter nach seiner Wahl eingestellt haben soll denen er eine zu hohe Besoldung zugestanden haben soll. Wiegand beruft sich dabei, in seiner Gegenargumentation, immer auf seinen Ermessensspielraum den er genutzt habe. Das sieht nicht nur seine Verteidigung auch so, sondern auch der Ankläger beim Bundesgerichtshof. Beide fordern für Wiegand einen Freispruch- Am 12 Mai will der BGH nun sein Urteil dazu verkünden. Sollte der Freispruch von Wiegand erfolgen, dann fragt man sich natürlich „wer bezahlt den immensen Kostenaufwand für solch einen Sinnlosprozess“? Die die den Prozess wollten und angezettelt haben dann wohl eher nicht.
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