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Haftstrafe wegen Insiderhandels:Ersol Solar Energy AG

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Im Prozess um Insiderhandel in Optionsscheinen auf Aktien der Ersol Solar Energy AG hat das Landgericht Wiesbaden am 13. November 2012 einen österreichischen Staatsangehörigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Die Verurteilung geht auf eine Insideruntersuchung der BaFin sowie Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamts zurück.

Die Aktien des Solarzellenherstellers Solar Energy AG sind am regulierten Markt der Börse Frankfurt notiert. Der Insiderhandel war im Vorfeld der Übernahme der Gesellschaft erfolgt; die Robert Bosch GmbH hatte Anfang Juni 2008 ein Übernahmeangebot veröffentlicht. Daraufhin war der Ersol-Kurs, der sich von Januar bis Mai 2008 zwischen 50 bis 70 Euro bewegt hatte, auf knapp über 100 Euro angestiegen. Wenige Tage vor Ankündigung des Übernahmeangebots hatte der Verurteilte – ehemaliger Lebensgefährte einer Primärinsiderin – über Depots bei verschiedenen in- und ausländischen Kreditinstituten Call-Optionsscheine auf Ersol-Aktien im Gegenwert von rund 85.000 Euro erworben und dabei sein gesamtes Vermögen eingesetzt. Am Tag der Veröffentlichung des Übernahmeangebots begann er mit dem Abverkauf der Calls und erzielte damit insgesamt einen Gewinn von rund 1 Mio. Euro.

Das Verfahren gegen die mitangeklagte Primärinsiderin stellte das Landgericht Wiesbaden unter Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro nach § 153a StPO ein. Der Schaden in Höhe von rund 1 Mio. Euro, der dem Emittenten der Optionsscheine durch den Insiderhandel entstanden war, wurde noch im Ermittlungsverfahren durch die beiden Angeklagten ausgeglichen. Beide hatten notarielle Schuldanerkenntnisse abgegeben.

Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden ist rechtskräftig.

Quelle:BaFin

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