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Haftbefehl wegen Mordes nach Todesschüssen in Dachau

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Gegen den mutmaßlichen Todesschützen im Dachauer Landgericht ist am Donnerstag ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden.

Der Mann hat am Mittwoch während einer Verhandlung eine Handfeuerwaffe gezogen und das Feuer eröffnet. Dabei streckte er auch einen jungen Staatsanwalt nieder. Dieser starb kurz darauf an seinen Verletzungen. Der Haftbefehl laute zudem auf versuchten Mord, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Titz. Der 54-jährige Transportunternehmer war gestern wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Während der Urteilsverkündung zog er eine Pistole und feuerte mehrere Schüsse ab. Zwei trafen den Staatsanwalt, der wenig später im Krankenhaus starb.

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