Startseite Allgemeines Hätten Sie den Kundenstamm und die ganze Arbeit, die darin steckt, der MAS Finanz AG auch für 40.000,00 Euro gekauft?
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Hätten Sie den Kundenstamm und die ganze Arbeit, die darin steckt, der MAS Finanz AG auch für 40.000,00 Euro gekauft?

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Eigentlich hatten wir Rechtsanwalt Tarkotta von der Kanzlei Derra aus Dresden um eine Antwort auf unsere Presseanfrage zu dem gesamten Komplex „Verkauf MAS“ gebeten. Die kam leider nicht. Aber mal ehrlich, was will er uns auch schreiben? Das alles stimmt, was wir berichte haben. Wäre ja eigentlich ein Desaster für Ihn. Nun gut, dann muss es eben ohne die Antwort von Herrn Tarkotta gehen.Trotzdem, solche „Probleme“ löst man nicht mit „Aussitzen“ Herr Tarkotta.Wir sind uns sicher, dass viele von Ihnen sagen „Ja“. Mancher wird sicherlich sagen, „zu diesem Schleuderpreis hätte das jeder genommen“. Nun, Jeder sicherlich nicht, denn man muss damit etwas anfangen können. Uns wurde in den letzten Tagen der Kaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter, Gunter Tarkotta und der Mittau-Scholz GbR zugespielt. Die Bedingungen in dem Vertrag sind der Hammer, so ein von uns befragter Rechtsanwalt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch noch, das Mittau und Scholz alle Stornoreserveansprüche sowie Fondsdepots mit übernommen haben (was diese wohl für einen Wert hatten und haben?). Provisions- und Courtageansprüche aus den Vertragsbeziehungen der Insolvenzschuldnerin zu Produktpartnern ab dem Abrechnungszeitraum 28. Januar 2014 durften die Herren dann auch noch alle  kassieren. Man traut sich gar nicht aufzuführen, was da noch alles so im Vertrag steht – unglaublich mehr fällt einem da nicht mehr ein.

Leichter, billiger und einfacher kann man nicht ein wertvolles Unternehmen kommen, so der Anwalt weiter in einem Gespräch mit uns; zumal es sich bei den Erwerbern um ehemalige Vorstände der MAS handelt. Auch uns war bekannt, dass es mindestens einen weiteren Interessenten für das Unternehmen MAS Finanz gab. Dessen Anstrengungen überhaupt einen Termin bei Herrn Tarkotta zu bekommen, verliefen ergebnislos. Irgendwann teilte man dann mit, „man habe sich für einen anderen Interessenten entschieden“, ohne zu sagen für wen. Nun, das wissen wir nun ja schwarz auf weiss. Wir haben dazu unseren Interessenten von damals über den Vorgang informiert. Dieser überlegt nun juristische Schritte gegen den Insolvenzverwalter einzuleiten. Wer weiss, welche Nebenabreden sonst noch zwischen den Käufern Mittau-Scholz und dem Insolvenzverwalter bestehen. Es ist anzunehmen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist, es kann aber auch sein, dass dies der Beginn eines weiteren Skandals rund um das Thema „Infinus“ ist. Wir werden mit unserem Rechtsanwalt abstimmen, ob und in welcher Form wir den Vertrag veröffentlichen dürfen.

In dem Vertrag heisst es zum Beispiel unter Kaufgegenstand Zitat:

die Betriebs- und Geschäftsausstattung wie in Anlage 2 aufgelistet Die Gegenstände unterfallen dem Vermieterpfandrecht. Der Verwalter ist zur Veräußerung gemäß $ 166 InsO berechtigt.

der gesamte Kundenstamm der Insolvenzschuldnerin, insbesondere alle vorhandenen Informationen zu den Kunden und beteiligten Maklern (z.B.Kontaktdaten, Korrespondenz

etc.) in der jeweils vorliegenden Form

die Stornoreserveansprüche sowie Fondsdepots aus den Vertragsbeziehungen der Insolvenzschuldnerin

zu Produktpartnern (Finanz-, Investment-, Immobilien-, Bausparkassen-

und Versicherungsprodukte bzw. -bestände) wie in Anlage 3 bezeichnet

die Provisions- und Courtageansprüche aus den Vertragsbeziehungen der Insolvenzschuldnerin

zu Produktpartnern (Finanz-, Investment-, Immobilien-, Bausparkassenund

Versicherungsprodukte bzw. -bestände), die den Abrechnungszeitraum ab dem 28.0L2014 umfassen

alle unkörperlichen Vermögensgegenstände, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Internetdomains, Know-how und ähnliche Rechte und Gegenstände wie z. B. Softwarekomponenten, soweit diese für den Betrieb der Gegenstände nach $ I a erforderlich sind, sowie Lizenzrechte, Nutzungsrechte für solche Rechte und Gegenstände sowie sämtliche Verkörperungen wie beispielsweise schriftliche Beschreibungen, Quellcodes oder elektronische Datenträger wie in Anlage 4 bezeichnet die Rechte an der Firma und geschäftlichen Bezeichnung MAS Finanz.

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