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GVB Gausmann Vermögensberatung GmbH-Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen  der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 3402 eingetragenen GVB Gausmann Vermögensberatung GmbH, Heidturmweg 33, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Dr. Ulrich Gausmann, Scholandstr. 11, 33100 Paderborn

 

Geschäftszweig: Vermögensberatung gegen Honorar für private und institutionelle Anleger u.a. ist am 12.01.2015, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestr. 11 a, 32760 Detmold bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

2 IN 429/14
Amtsgericht Paderborn, 12.01.2015

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