Allgemeines

Guttenberg

Teilen

Die Plagiatsaffäre um Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wird nach Informationen des Hamburger Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ möglicherweise keine strafrechtlichen Folgen haben.

Die bayrische Justiz suche derzeit nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurden, berichtete das am Montag erscheinende Blatt.Die Staatsanwaltschaft in Hof sagte dazu, dass erst der Sachverhalt ermittelt werde. Erst danach werde eine mögliche Strafbarkeit und das öffentliche Interesse geprüft.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

OLG Schleswig: Geteilte Haftung bei Unfall auf Supermarktparkplatz

Kommt es auf einem Supermarktparkplatz zu einem Unfall zwischen einem rückwärts ausparkenden...

Allgemeines

OLG Düsseldorf: Fluggäste haben Anspruch auf spätere Beförderung nach Corona-Annullierung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Fluggesellschaften Passagiere auch Jahre nach einer...

Allgemeines

OLG Frankfurt: Zimmeranfrage ist noch kein verbindlicher Hotelvertrag

Eine bloße Anfrage nach Hotelzimmern stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss...

Allgemeines

Die Warnung der BaFin zur TGI AG und ihre möglichen Folgen

Die aktuelle Warnung der Finanzaufsicht BaFin zur TGI AG mit Sitz in...