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Gutscheine statt

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Zwangsgutscheine gefährden das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Vertragstreue”, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Außerdem verschieben sie das Liquiditätsproblem der Unternehmen nur – wenn überhaupt – auf einen späteren Zeitpunkt.“ Zudem dürften Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwangsweise als eine Refinanzierungsquelle für Unternehmer missbraucht werden. Verbraucher haben Vorkassenzahlungen für Reisen und Flüge in dem Vertrauen geleistet, diese Gelder bei Absagen zurückzuerhalten. „Die Gutschein-Lösung muss heute endlich vom Tisch“, so Müller.

Reisesicherungsfonds ist wirksamere und verbraucherfreundliche Lösung

Stattdessen schlägt der vzbv vor, einen Reisesicherungsfonds einzurichten. Dabei handelt es sich um einen vorläufig aus Steuermitteln finanzierten oder mit Staatsgarantien versehenen Fonds. Sämtliche Rückzahlungen, die von Reiseanbietern und Fluggesellschaften an ihre Kunden geleistet werden müssen, würden aus diesem Fonds bezahlt. So blieben die Unternehmen in der Krise liquide. Diese könnten so alle weiteren Akteure in der Reisebranche, wie zum Beispiel Hotels, Reisevermittler oder Buchungssysteme, vertragsgemäß entlohnen. Nach der Krise erhielten die Unternehmen von ihren Kunden das dringend benötigte Geld.

Die dem Fonds entnommenen Beträge würden die Unternehmen später zurückzahlen, nach etwa drei bis sechs Jahren. „Ein Reisesicherungsfonds ist die gerechtere und nachhaltiger wirkende Lösung für alle Akteure in der Tourismuswirtschaft, einschließlich der Reisenden“, so Müller.

In einem Kurzpapier erklärt der vzbv ausführlich die Nachteile von Zwangsgutscheinen und die Vorteile eines Reisesicherungsfonds.

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