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Großbritannien stoppt Geheimdienstzusammenarbeit mit den USA wegen tödlicher Bootsangriffe

olenchic (CC0), Pixabay
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Die britische Regierung hat die Weitergabe von Geheimdienstinformationen über mutmaßliche Drogenschmuggelboote in der Karibik an die USA ausgesetzt. Grund dafür sind schwerwiegende rechtliche Bedenken gegenüber den tödlichen US-Militärschlägen auf diese Boote, wie CNN unter Berufung auf informierte Kreise berichtet.

Damit distanziert sich Großbritannien in einem bislang beispiellosen Schritt von seinem engsten Bündnispartner – ein deutliches Zeichen für wachsende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des militärischen Vorgehens der USA in Lateinamerika.

Tödliche US-Schläge auf Drogenschmuggler

Seit September 2025 führt das US-Militär unter dem Kommando von Verteidigungsminister Pete Hegseth Angriffe auf mutmaßliche Drogenschmugglerboote in internationalen Gewässern durch. Laut offiziellen Angaben wurden dabei bereits 76 Menschen getötet – nur ein einziger Überlebender wurde bislang gemeldet.

In einem auf „X“ (ehemals Twitter) veröffentlichten Video hatte Hegseth kürzlich stolz die Zerstörung zweier Boote im Pazifik präsentiert.

Von Strafverfolgung zur „gezielten Tötung“

Bislang waren Drogenbekämpfung und Schmugglerabwehr Aufgabe von US-Behörden wie der Küstenwache – Verdächtige wurden festgenommen, Boote durchsucht und Drogen beschlagnahmt. Auch Großbritannien und Kanada arbeiteten in diesem Rahmen eng mit der US-Küstenwache zusammen.

Mit den neuen tödlichen Luftschlägen – bei denen offenbar auch stationäre oder zurückkehrende Boote getroffen wurden – änderte sich die Lage drastisch. Laut britischen Regierungsquellen hegt man in London erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einsätze. Die Informationen, die zuvor an das Joint Interagency Task Force South in Florida geliefert wurden, könnten für gezielte Tötungen missbraucht worden sein, so der Vorwurf.

Verstoß gegen internationales Recht?

Die Kritik bekommt auch Rückendeckung durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk. Er sprach bereits im Oktober von „außergerichtlichen Hinrichtungen“ durch die USA – eine Einschätzung, die Großbritannien laut CNN teilt.

Insbesondere die Umgehung von Due-Process-Rechten – also dem Recht auf ein faires Verfahren – bei der Tötung von zivilen Verdächtigen steht im Zentrum der Kritik. Zwar hat die Trump-Regierung mehrere Drogenkartelle zu „ausländischen Terrororganisationen“ erklärt, doch dieser Schritt allein rechtfertigt laut Völkerrechtsexperten keine militärischen Tötungen ohne Gerichtsverfahren.

Interne Zweifel in den USA

Auch innerhalb der US-Regierung regt sich Widerstand: Laut CNN wollte der Kommandeur des US-Südkommandos, Admiral Alvin Holsey, im Oktober zurücktreten, nachdem er Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Angriffe geäußert hatte. Holsey verlässt seinen Posten nun zum Jahresende – ungewöhnlich früh.

Juristinnen und Juristen im US-Verteidigungsministerium (DoD) sowie ehemalige Militäranwälte äußerten sich ebenfalls kritisch. Der Sprecher von Minister Hegseth wies allerdings alle Vorwürfe zurück und erklärte, es habe keine internen Einwände gegeben.

Auch Kanada zieht sich zurück

Neben Großbritannien zeigt sich auch Kanada zunehmend distanziert. Während das Land die Zusammenarbeit mit der US-Küstenwache im Rahmen der Operation „Caribbean“ fortsetzt, betont es ausdrücklich, dass es sich dabei nicht um Beteiligung an militärischen Schlägen handelt. Man habe Washington klar gemacht, dass keine kanadischen Informationen für Luftangriffe verwendet werden dürfen.

Fazit: Zerreißprobe für die „Five Eyes“-Partnerschaft

Die britische Entscheidung, die Weitergabe sicherheitsrelevanter Daten an die USA einzustellen, ist mehr als ein diplomatischer Seitenhieb – sie stellt eine ernsthafte Belastungsprobe für die traditionsreiche Geheimdienstkooperation zwischen den „Five Eyes“-Partnern (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland) dar.

Zugleich wirft sie fundamentale Fragen zur zukünftigen Rolle des Militärs in der Drogenbekämpfung auf – und zur Abgrenzung zwischen Strafverfolgung und Kriegsführung.

Die zentrale Frage bleibt: Handelt es sich hier um legitime Selbstverteidigung gegen eine Bedrohung – oder um rechtswidrige, gezielte Tötungen ohne Verfahren?

Eine juristische und politische Aufarbeitung scheint unausweichlich.

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