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Insolvent: Gröpper Köpke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 132/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156001 eingetragenen Gröpper Köpke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Neue Große Bergstraße 9, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Köpke und den Abwickler Herrn Dr. Henrik Bremer

Geschäftszweig: Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufgaben

ist am 22.09.2021, um 11:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 132/21
Amtsgericht Hamburg, 22.09.2021

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