Das war dann doch zu starker Tobak, was sich die Kanzlei Gröpper Köpke da im Internet erlaubt hat. Auch wir hatten mit den Herren diskutiert und diese auf reine sachliche Fehler in ihren Artikeln hingewiesen. Das sahen die Herrn Anwälte dann wohl aus Ihrer Sicht anders. Nun gut, das LG Köln hat dann wohl in etwa unsere Meinung geteilt. Nun gehen wir mal davon aus, da die Kanzlei dagegen Widerspruch einlegen wird, insofern ist eine Einstweilige Verfügung nichts Endgültiges. Es dürfte eine spannende Sache bleiben, denn wie wir bei einem Pressegespräch am gestrigen Tage erfahren haben, will die EEV AG sofort eine Klage auf Schadensersatz gegen die Kanzlei anstrengen. Nun, im Erfolgsfall könnte das teurer werden als 3 Euro je Klick bei google adwords.
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