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Grenzpreis für Gas

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Der Grenzpreis für Gaslieferungen an Letztverbraucher lag im Jahr 2014 bei 4,07 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 4,2 % gegenüber dem Jahr 2013 gesunken – damals hatte er 4,25 Cent je Kilowattstunde betragen. 

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde, berechnet aus den Gaslieferungen an alle Letztverbraucher, und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Gas zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.

Der Durchschnittserlös, den die Versorgungsunternehmen aus der Gasabgabe an Haushaltskunden erzielt haben, belief sich im Jahr 2014 auf 5,62 Cent je Kilowattstunde, 1,8 % mehr als 2013. Bei der Abgabe an die Industrie erhielten sie 2014 im Durchschnitt 3,09 Cent je Kilowattstunde. Das war ein Minus von 9,1 % gegenüber 2013.

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