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Google muss Suchvorschläge entfernen

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Die Kläger gegen Google, die aufgrund der „Autocomplete-Funktion“ in der Google-Suche zum Namen mit den Stichworten Betrug und Scientology erschienen, bekamen nun doch Recht zugesprochen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Kläger hatte Erfolg.Derartige Suchwortergänzungsvorschläge bei Eingabe des Vor- und Zunamens in die Internet-Suchmaschine beinhalten eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, da ihnen ein fassbarer Aussagegehalt in Verbindung mit den negativ belegten Begriffen „Scientology“ und/oder „Betrug“ innewohnt. Die Kläger würden hierdurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn diese Aussage unwahr wäre.

Google muss nun nach Kenntnisnahme einer solchen Suchphrase – z.B. durch Mitteilung des Betroffenen, diese entfernen.

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