Dass Präsident Donald Trump mit der Presse auf Kriegsfuß steht, ist längst kein Geheimnis mehr. Doch der jüngste Fall rund um die Associated Press (AP) ist ein Paradebeispiel dafür, wie schnell Meinungsfreiheit zur Zielscheibe wird, wenn Fakten nicht ins politische Wunschbild passen.
Was war geschehen? Die AP hatte sich geweigert, den Golf von Mexiko in „Golf von Amerika“ umzubenennen – eine skurrile Umbenennungsaktion aus dem Trump’schen Ideenlabor, offiziell abgesegnet per Dekret. Die Konsequenz: Ausschluss aus dem Weißen Haus, keine Teilnahme an Pressebriefings, kein Zugang zu Präsidentenreisen. Wer nicht kuscht, fliegt raus – das war offenbar die Devise.
Zum Glück hat ein Bundesrichter nun ein Zeichen gesetzt. Mit Verweis auf den ersten Verfassungszusatz – das Herzstück der amerikanischen Demokratie – wurde die Maßnahme kassiert. Pressefreiheit bedeutet nicht, dass Journalisten nur dann berichten dürfen, wenn sie dem Präsidenten nach dem Mund reden. Im Gegenteil: Eine lebendige Demokratie lebt davon, dass auch kritische Stimmen Zugang zu Informationen haben.
Doch der Fall wirft eine ernstere Frage auf: In welcher Realität leben wir, wenn ein Präsident glaubt, er könne mit einer Landkarte die Welt umbenennen? Wo endet der Wunsch nach nationaler Selbstinszenierung – und wo beginnt der gefährliche Eingriff in die Tatsachen?
Dass AP durch die Zugangssperre wirtschaftlichen Schaden erlitt, ist nur ein Nebenaspekt. Der eigentliche Skandal ist der Versuch, missliebige Berichterstattung mit administrativer Macht zu bestrafen – ganz nach dem Motto: Wer nicht „Golf von Amerika“ sagt, darf nicht mitspielen.
Und jetzt? Trump kann noch bis zum 13. April Berufung einlegen. Ob er das tut oder nicht, ist fast nebensächlich. Viel wichtiger ist die grundsätzliche Frage, die über diesem Fall steht:
👉 Was passiert eigentlich, wenn eine Regierung anfängt, die Realität umzudefinieren – und niemand widerspricht mehr?
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