Die Einladung zur Gläubigerversammlung der Opus – Chartered Issuances S.A. am 6. März 2025 in Frankfurt sorgt unter betroffenen Anlegern für Unsicherheit. Die CuraPart-Anleihe (WKN: A19LFT1, ISIN: DE000A19LFT1) wurde am 9. Oktober 2024 fällig, doch die Rückzahlung ist wegen Zahlungsschwierigkeiten des Darlehensnehmers ausgeblieben. Nun wird über eine Verlängerung bis 2028 abgestimmt.
Rechtsanwalt Daniel Blazek ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und erklärt, worauf Anleger achten sollten und welche Optionen sie haben.
1. Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist entscheidend
Anleger müssen sich bis zum 3. März 2025, 24:00 Uhr (MEZ) anmelden, um ihr Stimmrecht ausüben zu können. Eine Teilnahme ist wichtig, denn es geht um weitreichende Änderungen der Anleihebedingungen.
📝 Wichtige Schritte zur Anmeldung:
✅ Anmeldung schriftlich per Post oder E-Mail an die Kanzlei Rimôn Falkenfort (E-Mail: Opus-CuraPartAGV@rimonlaw.de)
✅ Nachweis über den Besitz der Anleihe vom depotführenden Institut einholen
✅ Sperrvermerk beantragen, damit die Anleihe bis zum Versammlungstag nicht verkauft wird
💡 Blazeks Empfehlung: Wer nicht selbst teilnehmen kann, sollte unbedingt einen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.
2. Welche Beschlüsse stehen zur Abstimmung?
Die wichtigsten Punkte:
📌 Verlängerung der Laufzeit bis 2028 – Anleger erhalten ihr Geld möglicherweise erst in mehreren Jahren zurück.
📌 Teilrückzahlungen ermöglichen – Wenn Sicherheiten verkauft werden, soll eine Teilrückzahlung möglich sein.
📌 Änderung der Sicherheiten – Kaufpreisansprüche aus einem Immobilienverkauf sollen als Absicherung dienen.
👉 Blazeks Einschätzung:
- Anleger müssen sich fragen, ob sie mit einer Verlängerung bis 2028 einverstanden sind oder ob eine sofortige Liquidation vorteilhafter wäre.
- Die Rückzahlung ist an Immobilienverkäufe gekoppelt – ein Risiko, wenn die Marktbedingungen schlecht bleiben.
3. Welche Risiken bestehen für Anleger?
⚠️ Verzögerte Rückzahlung: Die geplante Rückführung erstreckt sich bis 2028 – das Kapital bleibt über Jahre gebunden.
⚠️ Unsicherheiten beim Immobilienverkauf: Falls die Verwertung der Sicherheiten nicht wie geplant gelingt, könnte die Rückzahlung niedriger ausfallen.
⚠️ Erzwungene Zustimmung: Wenn 75 % der anwesenden Gläubiger zustimmen, sind auch die anderen an die Beschlüsse gebunden.
💡 Blazeks Empfehlung: Anleger sollten ihre Interessen bündeln und sich mit anderen Betroffenen abstimmen.
4. Welche Optionen haben Anleger?
✅ Für eine Verlängerung stimmen: Wer auf eine vollständige Rückzahlung setzt, könnte mit dem neuen Plan einverstanden sein.
✅ Gegen die Verlängerung stimmen: Wer eine frühere Liquidation bevorzugt, sollte dagegen stimmen – allerdings braucht es eine Mehrheit.
✅ Rechtliche Schritte prüfen: Falls Anleger mit dem Vorgehen der Emittentin nicht einverstanden sind, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
💡 Blazeks Empfehlung: Anleger sollten sich fachkundig beraten lassen, um mögliche Alternativen zu prüfen.
Fazit: Nicht untätig bleiben!
Die Gläubigerversammlung ist ein wichtiger Schritt für alle Inhaber der CuraPart-Anleihe. Anleger sollten sich gründlich informieren, ihr Stimmrecht wahrnehmen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
📌 Frist für die Anmeldung: 3. März 2025
📌 Versammlungstermin: 6. März 2025 in Frankfurt
📌 Wichtiger Kontakt: Rimôn Falkenfort (E-Mail: Opus-CuraPartAGV@rimonlaw.de)
ℹ️ Tipp: Wer sich unsicher ist, sollte sich frühzeitig an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wie Rechtsanwalt Daniel Blazek wenden.
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