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Gilt das auch für Energiekonzepte Deutschland GmbH?

Maklay62 (CC0), Pixabay
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Wenn ein Unternehmen feststellt, dass es zu viel Mehrwertsteuer von einem Kunden kassiert hat, ist es grundsätzlich verpflichtet, diesen Betrag zurückzuerstatten. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Bereicherung, der besagt, dass niemand ungerechtfertigt auf Kosten eines anderen bereichert werden darf.

Die Rückzahlung erfolgt in der Regel automatisch, sobald das Unternehmen den Fehler bemerkt. Das Unternehmen muss den zu viel gezahlten Betrag an den Kunden zurückerstatten, auch wenn der Kunde dies nicht ausdrücklich verlangt. Es handelt sich hierbei um eine Pflicht zur Rückzahlung, um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.

In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass das Unternehmen erst nach einer Aufforderung durch den Kunden tätig wird, besonders wenn der Fehler nicht sofort bemerkt wird. Der Kunde hat das Recht, den zu viel gezahlten Betrag zurückzufordern.

Zusammenfassend: Ein Unternehmen sollte den zu viel kassierten Betrag automatisch zurückerstatten, sobald es den Fehler bemerkt. Eine Rückzahlung ist also nicht erst nach Aufforderung durch den Kunden erforderlich, sondern sollte proaktiv erfolgen.

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