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Gibt es jetzt die nächste Gerichtsklatsche vom Leipziger Landesverfassungsgericht?

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Man mag es nicht glauben, da hört man Jahre nichts vom Landesverfassungsgericht des Freistaates Sachsen, und dann scheint es nun „Schlag auf Schlag“ zu gehen.

Nachdem die AfD einen Teilerfolg erzielen konnte, wollen nun die Freien Wähler vor das Landesverfassungsgericht des Freistaates ziehen, um die Zulassung von Direktkandidaten in Dresden durchzusetzen.

In Dresden hatte der Kreiswahlausschuss die Direktkandidaten der Freien Wähler für die Landtagswahl am 1. September nicht zugelassen. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Wahlvorschläge nicht entsprechend den rechtlichen Bestimmungen unterschrieben waren.

Bei der Satire-Partei „Die Partei“ konnten drei Kandidaten nicht genügend Unterstützer-Unterschriften vorweisen. Direktkandidaten in allen sieben Dresdner Wahlkreisen haben AfD, CDU, FDP, Grüne, Linke und SPD.

 

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