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Seit 1. November 2012 sind alle Anlageberater auf ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit hin zu überprüfen und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Gleiches gilt auch für die Vertriebsbeauftragten der Finanzinstitute. Auch Kundenbeschwerden über Anlageberater müssen spätestens innerhalb von sechs Wochen an die BaFin weitergegeben werden.

Das Beraterregister ist Teil des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes. Mit diesen Maßnahmen wird die Kontrolle der Anlageberater verschärft und der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erhöht. Zuvor hatte der Bundestag die Reform der Finanzaufsicht verabschiedet und die Einführung eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens für Verbraucher und Verbraucherverbände sowie die Einrichtung eines Verbraucherbeirats bei der BaFin beschlossen.

Bei Verstößen gegen Vorschriften des Anlegerschutzes oder bei dem Einsatz nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter kann die BaFin aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen: Die Behörde kann Verwarnungen aussprechen, Bußgelder erheben und sogar befristet eine Beschäftigung des verantwortlichen Mitarbeiters in der Anlageberatung des Institutes untersagen.

Die Finanzinstitute wurden aufgefordert, noch konsequenter auf die Bedürfnisse der Anleger, Kreditnehmer oder Versicherten einzugehen, um verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen.

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