Deutschland

Geständnis

aitoff (CC0), Pixabay
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Der Geschäftsführer des Freizeitparks Geiselwind hat vor dem Würzburger Landgericht ein Geständnis zu den Anklagepunkten abgelegt. In seiner Aussage bestätigte er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und gab an, aus Angst vor einer Schließung des Freizeitparks aufgrund finanzieller Schwierigkeiten während der Corona-Pandemie gehandelt zu haben.

Er wies darauf hin, dass er die erhaltenen Überbrückungshilfen noch nicht vollständig genutzt habe und plant, die offenen Beträge mit der Bundesagentur und der AOK zu klären. Sein Ziel ist es, den Freizeitpark ordnungsgemäß weiterzuführen. Die Anklage wirft ihm vor, Betrug und Steuerhinterziehung in mehreren Fällen begangen zu haben, unter anderem durch die Ausnutzung von Mitarbeitern und unrechtmäßiger Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld.

Der Verteidiger des Geschäftsführers, Alexander Seifert, äußerte, dass eine Bewährungsstrafe sowie ein Schadensausgleich für nicht gezahlte Sozialabgaben zu erwarten seien. Das endgültige Urteil wird in Kürze erwartet, wobei das bisherige Geständnis des nicht vorbestraften Geschäftsführers bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden dürfte.

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