Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin hat zuletzt gleich mehrere Maßnahmen gegen Anbieter und Einzelpersonen veröffentlicht. Was ist das verbindende Element dieser Fälle?
RAin Bontschev: In allen Fällen geht es um unerlaubte Finanzgeschäfte. Entweder wurden Wertpapiere ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt öffentlich angeboten oder es wurden Bank- bzw. Zahlungsdienste ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Für Verbraucher ist das immer ein deutliches Warnsignal.
1. TPK Vermögensverwaltungs KG / AuA 24 AG – Aktien ohne Prospekt
Redaktion: Die BaFin sieht den Verdacht, dass Aktien der AuA 24 AG ohne gebilligten Prospekt angeboten wurden. Warum ist das so gravierend?
RAin Bontschev: Der Prospekt ist die zentrale Informationsgrundlage für Anleger. Er muss Risiken, Geschäftsmodell und Mittelverwendung offenlegen. Fehlt er, können Anleger die Tragfähigkeit der Investition nicht seriös beurteilen. Das ist kein Formfehler, sondern ein schwerer Rechtsverstoß.
Redaktion: Welche Rechte haben betroffene Anleger?
RAin Bontschev:
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Sie können Schadensersatzansprüche prüfen lassen, da Anbieter und Emittenten für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts haften.
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Wichtig ist, alle Unterlagen zu sichern: Zeichnungsscheine, Werbematerialien, E-Mails.
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Zusätzlich sollten Anleger prüfen, ob ein Rückabwicklungsanspruch besteht.
2. Zeyad Salih – unerlaubtes Einlagengeschäft
Redaktion: Die BaFin hat hier die sofortige Einstellung und Abwicklung angeordnet. Was bedeutet das konkret?
RAin Bontschev: Die Anordnung verpflichtet Herrn Salih, alle angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Das ist eine klare Rechtsfolge, weil das Einlagengeschäft ohne BaFin-Erlaubnis betrieben wurde.
Redaktion: Was raten Sie Anlegern jetzt?
RAin Bontschev:
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Rückzahlung aktiv einfordern, schriftlich und mit Fristsetzung.
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Erfolgt keine Zahlung, sollten Betroffene umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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Parallel kann auch eine Strafanzeige sinnvoll sein.
3. Alim Trust UG – unerlaubtes Finanztransfergeschäft
Redaktion: Auch hier hat die BaFin eine Abwicklungsanordnung erlassen. Wie ist dieser Fall zu bewerten?
RAin Bontschev: Die Alim Trust UG durfte ohne Erlaubnis keine Gelder für Zahlungsweiterleitungen annehmen. Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass noch vorhandene Gelder an die jeweiligen Einzahler zurücküberwiesen werden müssen. Betroffene sollten prüfen, ob ihre Zahlungen vollständig erstattet wurden.
Zentrale Empfehlungen für Verbraucher
Redaktion: Was ist Ihr übergeordneter Rat an Verbraucher bei solchen BaFin-Meldungen?
RAin Bontschev:
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BaFin-Warnungen ernst nehmen und sofort handeln
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Rechtliche Ansprüche prüfen lassen, nicht auf Versprechungen vertrauen
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Nie investieren, wenn kein gebilligter Prospekt oder keine BaFin-Erlaubnis vorliegt
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Im Zweifel: erst prüfen, dann investieren
Redaktion: Frau Bontschev, vielen Dank für die klaren und praxisnahen Hinweise.
RAin Bontschev: Sehr gern. Informierte Verbraucher sind der beste Schutz vor finanziellen Schäden.
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