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Gerichtshof der Europäischen Union: Verbraucher hat Anspruch auf teilweise Rückerstattung einer Kreditprovision bei vorzeitiger Rückzahlung

geralt (CC0), Pixabay
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In einem Urteil vom 17. Oktober 2024 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass Verbraucher bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Immobilienkredits einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung der für die Kreditgewährung gezahlten Provision haben, wenn ihnen nicht mitgeteilt wurde, dass die Provision nicht von der Laufzeit des Vertrags abhängt.

Hintergrund des Falls

In Polen hatte eine Verbraucherin einen Hypothekenkredit mit einer Laufzeit von 360 Monaten abgeschlossen und dabei eine Provision für die Kreditgewährung gezahlt. Bereits 19 Monate später beglich sie den gesamten Kreditbetrag vorzeitig und forderte daraufhin von der Bank die anteilige Rückerstattung der Provision für die verbleibenden 341 Monate der ursprünglichen Laufzeit. Nachdem die Bank diese Forderung abgelehnt hatte, zog die Verbraucherin vor Gericht.

Das polnische Gericht legte den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union vor und bat um Auslegung der Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge. Die zentrale Frage war, ob die Provision teilweise erstattet werden muss, wenn nicht klar ist, ob sie mit der Laufzeit des Kreditvertrags zusammenhängt.

Entscheidung des Gerichtshofs

Der Gerichtshof entschied, dass der Kreditgeber dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrags Informationen darüber geben muss, ob die Kosten einmalig oder regelmäßig anfallen und ob sie mit der Laufzeit des Vertrags verbunden sind. Liegen solche Informationen nicht vor, ist davon auszugehen, dass die Kosten mit der Laufzeit zusammenhängen und bei vorzeitiger Rückzahlung reduziert werden müssen. Da die Bank der Verbraucherin keine entsprechenden Informationen zur streitigen Provision gegeben hatte, muss das nationale Gericht zugunsten der Verbraucherin entscheiden.

Der Gerichtshof stellte klar, dass der Umstand, dass die Provision einmalig bei Vertragsabschluss gezahlt wurde, nicht ausschließt, dass sie anteilig erstattet werden kann. Verbraucher sollen nicht durch fehlende Informationen benachteiligt werden, zu deren Bereitstellung die Kreditgeber verpflichtet sind.

Berechnung der Erstattung

Der Gerichtshof legte fest, dass das Unionsrecht keine spezifische Methode zur Berechnung der Erstattung vorgibt. Es ist Aufgabe des nationalen Gerichts, eine Berechnungsmethode anzuwenden, die den Verbraucherschutz bestmöglich gewährleistet.

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