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Gericht verpflichtet rbb zur Nennung der Tierschutzpartei bei Landtagswahl Brandenburg

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 18. September 2024 eine wichtige Entscheidung zur Wahlberichterstattung getroffen. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss das Wahlergebnis der Tierschutzpartei bei der brandenburgischen Landtagswahl gesondert ausweisen, wenn diese mindestens zwei Prozent der Stimmen erreicht.

Kernpunkte der Entscheidung:

  1. Die Tierschutzpartei hatte gegen die Praxis des rbb geklagt, kleinere Parteien unter „Andere“ zusammenzufassen.
  2. Der rbb berief sich auf die Rundfunkfreiheit und seine redaktionelle Gestaltungsfreiheit.
  3. Das Gericht gab der Beschwerde der Tierschutzpartei statt und begründete:
    • Kleinere Parteien haben einen Anspruch auf „abgestufte Chancengleichheit“.
    • Die Nennung am Wahlabend kann die öffentliche Wahrnehmung kleinerer Parteien erheblich beeinflussen.
    • Der Eingriff in die redaktionelle Freiheit des rbb sei gering im Vergleich zum Interesse der Partei.
  4. Diese Entscheidung gilt für alle Ergebnispräsentationen zur Landtagswahl im Landesfernsehprogramm des rbb.
  5. Der Beschluss ist unanfechtbar, was bedeutet, dass er nicht weiter angefochten werden kann.

Diese Entscheidung stärkt die Position kleinerer Parteien in der Wahlberichterstattung und könnte Auswirkungen auf zukünftige Wahlen und deren mediale Darstellung haben.

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