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Gericht stoppt Fake-Chats mit Promis – Plattform Fanblast täuschte Nutzer mit vorgetäuschter Kommunikation

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Was als exklusive Fan-Erfahrung beworben wurde, entpuppte sich als Täuschung: Die Plattform Fanblast versprach ihren Nutzern private Chats mit Prominenten – von Influencern über Schauspieler bis hin zu Musikstars. Gegen Bezahlung sollten Fans angeblich per WhatsApp mit ihren Idolen in Kontakt treten können. Doch die vermeintlichen Star-Antworten stammten nicht von den Promis selbst, sondern von Mitarbeitern einer beauftragten Agentur.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben. Mit einem Beschluss vom 24. Juli 2025 (Az. 15 W 17/25) untersagte das Gericht Fanblast per einstweiliger Verfügung, weiterhin gefälschte Promi-Chats anzubieten. Sollte die Plattform gegen das Verbot verstoßen, drohen empfindliche Strafen – bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Ordnungshaft.

„Gegen diesen Beschluss ist bislang kein Widerspruch erhoben worden“, bestätigte ein Sprecher des Gerichts am 16. Oktober 2025. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Wie der Promi-Schwindel funktionierte

Fanblast hatte mit dem Versprechen geworben, Fans exklusive und persönliche Kontakte zu bekannten Persönlichkeiten zu ermöglichen. Nach der Anmeldung erhielten Nutzer Zugriff auf angebliche Chatnummern der Stars und konnten – gegen Bezahlung – Nachrichten austauschen.

In Wahrheit liefen die Chats jedoch über von Fanblast beauftragte Agenturen, die im Namen der Prominenten antworteten. Damit wurden die Nutzer gezielt in die Irre geführt. In den Nachrichten wurde der Eindruck erweckt, die Stars selbst würden schreiben, Sprachnachrichten verschicken oder sogar private Einblicke geben.

Ein Insider berichtet: „Die Kommunikation war teilweise sehr personalisiert. Man nutzte den Schreibstil und typische Ausdrücke der Stars, um den Fans ein authentisches Gefühl zu geben.“

Influencer Knossalla ebenfalls im Fokus

Auch der bekannte Streamer und Entertainer Jens „Knossi“ Knossalla soll laut Medienberichten in die Fanblast-Kampagnen eingebunden gewesen sein – allerdings ohne selbst an den Chats teilzunehmen. Ob Knossi oder andere Prominente von der Art der Kommunikation überhaupt wussten, ist bislang unklar.

Der Fall wirft jedoch grundsätzliche Fragen zur Transparenz und Authentizität von Online-Plattformen auf, die mit Promi-Nähe werben. Verbraucherschützer fordern klare Regeln, um Nutzer vor irreführenden Angeboten zu schützen.

Fanblast auch wegen Datenschutz in der Kritik

Neben der Täuschung der Nutzer steht Fanblast auch wegen mangelnder Datensicherheit in der Kritik. Nutzer gaben im Rahmen der Registrierung persönliche Daten preis – darunter Telefonnummern und Zahlungsinformationen. Ob diese Daten ausreichend geschützt wurden, ist Gegenstand weiterer Prüfungen.

Datenschützer warnen, dass Plattformen dieser Art häufig gegen Datenschutzgrundverordnungen (DSGVO) verstoßen, insbesondere wenn personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben oder zu Werbezwecken verwendet werden.

Verbraucherschützer fordern strengere Aufsicht

Der Fall Fanblast könnte Signalwirkung haben. Experten fordern eine stärkere Kontrolle digitaler Plattformen, die emotionale Nähe zu Stars vermarkten. „Diese Geschäftsmodelle bewegen sich oft in einer rechtlichen Grauzone – zwischen Entertainment und Täuschung“, erklärt Medienrechtlerin Dr. Sabine Vogt.

Das Urteil des OLG Hamburg setze „ein wichtiges Zeichen für den Schutz von Verbrauchern und die Wahrung von Transparenz im digitalen Raum“.

Fazit:
Der Fall Fanblast zeigt, wie leicht emotionale Nähe im Netz manipuliert werden kann. Wer glaubt, direkt mit Prominenten zu schreiben, sollte künftig genauer hinsehen – denn hinter dem vermeintlichen Star steckt nicht selten ein Marketing-Team.

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